Forderungsregeln

Präambel

    Die nachfolgenden Regeln sind für einen reibungslosen Ablauf der Forderungs-spiele nötig. Bitte versuchen Sie in Zweifelsfällen mit Ihrem Vereinskamerad/in allein einig zu werden. Sind Sie sportlich fair und einsichtig, setzen Sie dies auch von Ihrem Gegenspieler/in voraus. Der Sportwart /Jugendwart möchte nur in Ausnahmefällen! entscheiden.

    RANGLISTE

    1. Jedes Mitglied – auch Schnupperer -  welche an Forderungsspielen teilnehmen möchte, kann sich beim Sportwart anzumelden. Der Sportwart setzt diese Person mit einer Punktzahl auf den letzten Platz der Rangliste.

    2. Ein Spieler/in kann in maximal 2 Ranglisten mitspielen.

    3. Die Rangliste wird jede Woche vom Ranglistenbeauftragten  Tom Kußmann aktualisiert und am Whiteboard im Vereinsheim ausgehängt.

    FORDERUNG und TERMINIERUNG

    4. Gefordert werden kann im Jahr 2009 vom 1. Juli bis zum 20. September.

    5. Gefordert werden kann: Jeder Spieler/in, welcher in der Rangliste vor einem steht. Neutralisierte oder gesperrte Spieler können nicht gefordert werden.

    6. Wer nicht in einer eingetragenen und noch nicht gespielten Forderung steht, ist für weitere Forderungen gesperrt.

    7. Es muß namentlich gefordert werden. Forderung aus Gewinner/Verlierer geht nicht.

    8. Der Forderer/in muß eine Forderung mit Datum der Herausforderung in die Forderungsliste eintragen und seinen Gegenspieler/in persönlich oder telefonisch innerhalb von 3 Tagen informieren.

    9. Kein Spieler/in, der in der Rangliste steht, kann eine Forderung ablehnen. Auch dann nicht, wenn er auf ein Forderungsergebnis warten möchte, um seinerseits zu fordern.

    10. Wenn keine Einigung über den Spieltermin zustande kommt, entscheidet der Sportwart (Detlef Bauer) bzw. bei der Jugend die Jugendwartin (Katrin zeller).

    11. Die Forderung muß innerhalb von sieben Kalendertagen nach Eintrag in die Forderungsliste gespielt sein. Die Eintragung über den Spieltermin muß spätestens nach 3 Tagen in der Forderungsliste stehen. Ansonsten ist die Forderung unwirksam und kann vom Sportwart/Jugendwart gestrichen werden.

    12. Ein Rematch, d.h. Forderung des unterlegenen Spielers gegen den siegreichen Spieler ist frühestens nach 2 Wochen möglich.

    13. Der Verlierer eines Forderungsspiels kann erst nach Ablauf der Kalenderwoche und Aktualisierung der Rangliste fordern.

    14. Der Gewinner eines Forderungsspiels hat zuerst das Recht weiter zu fordern. Wird dieses Recht nicht am selben Tag wahrgenommen (innerhalb von 24 Std.) kann er von anderen gefordert werden.

    15. Um die Ranglisten der tatsächlich Spielstärke nach zu gestalten, hat der Sportwart/Jugendwart das Recht von sich aus Ranglistenspiele anzusetzen.

    DURCHFÜHRUNG & WERTUNG

    16. Verbandsspiele und vom Verein angesetzte Trainingsstunden und Turniere  haben Vorrang vor Forderungsspiele. Forderungsspiele sind gleichrangig wie andere Platzbelegungen und sind wie andere Platzbelegungen im voraus zu reservieren. Alle Forderungsspiele sind in der Belegungsliste mit der Zusatzkarte Forderung zu kennzeichnen. Der Platz ist dann bis zum Spielende für die Paarung reserviert.

    17. Die Forderungsspiele sollen nach Möglichkeit zu solchen Terminen ausgetragen werden, daß der eigentliche Spielbetrieb nicht zu sehr belastet wird. Dies gilt vor allem für Jugendliche ausgenommen Auszubildende. Jugendliche sollten Ihre Forderungsspiel spätestens um 17 Uhr beginnen. Auf Anfrage spielwilliger Erwachsenener muß ein Forderungsspiel von Jugendlichen um 18 Uhr oder später unterbrochen werden.

    18. Grundsätzlich gilt die Wettspielordnung des WTB. Gespielt wird auf  2 Gewinn-sätze mit TIE- BREAK bei Spielstand 6:6. Der Forderer stellt neue Bälle (bei gegenseitiger Einigung auch einmal gespielte).

    19. Wenn durch Witterung bedingt, ein Forderungsspiel nicht ausgetragen werden konnte, wird vom Sportwart ein neuer Spieltermin innerhalb von 3 Tage festgelegt.

    20. Wenn ein Forderungsspiel durch Witterung nicht beendet werden kann ist dies am darauffolgenden Tag beim letzten Stand fortzusetzen (24 Stunden) geht dies aus witterungsbedingten Gründen nicht, muß dieses innerhalb von 3 Tagen neu begonnen werden.

    21. Bei Zwischenfall und Verstoß gegen die Forderungsregeln entscheidet der Sportwart bzw. Jugendwart für die Jugend. Diese Forderungsregeln sind ebenfalls für die Jugendlichen gültig. Für deren Einhaltung ist der Jugendwart zuständig.

    22. Tritt der Geforderte zum vereinbarten Termin nicht an, ist das Spiel für diesen verloren. Der Geforderte verliert dadurch Ranglistenpunkte, welche sich auf seinen Ranglistenplatz auswirken kann.

    NEUTRALISATION

    23. Ein Spieler/in kann auf eigenen Antrag nur bei Krankheit oder Urlaub neutralisiert werden. Bei Urlaub jedoch nur, wenn eine Reise länger als 7 Tage dauert.

    24. Der Neutralisierte hat nach der Aufhebung das Recht innerhalb von  2 Tagen selbst zu fordern und kann in dieser Zeit nicht gefordert werden.

    25. Eine Neutralisation kann nur vom Sportwart/Jugendwart/Ranglistenbeauftragten  ausgesprochen bzw. aufgehoben werden. Diese wird in der aktuellen Rangliste in der Spalte Bemerkung angezeigt.

    SONSTIGES

    26. Die Vereinsmeisterschaften Einzel zählen ebenfalls mit Punkten zur Rangliste.

    Viel Erfolg wünschen Sportwart, Jugendwart und der Ranglistenbeauftragte.

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